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Begleitetes Fahren ab 17

Was bedeutet eigentlich "Begleitetes Fahren"?

Welche Voraussetzungen brauche ich dafür?

Wer kommt als Begleiter überhaupt in Frage?

Welche Vorteile habe ich denn überhaupt davon?

 

Das sind häufige Fragen, die wir immer wieder bei der Anmeldung gestellt bekommen.

Gerade die Eltern möchten verständlicherweise mehr über BF17 erfahren. Deshalb haben wir hier die wichtigsten Informationen

für dich zusammengestellt.

 

 

Das Begleitete Fahren ab dem 17. Lebensjahr hat sich in den letzten Jahren bewährt.

Die Unfallzahlen bei den jungen Fahrern und Fahranfängern sind seit der Einführung nachweislich gesunken.

Der Hintergedanke ist simpel: Fahrpraxis sammeln, ohne dabei auf sich alleine gestellt zu sein. Denn grade in den ersten sechs bis neun Monaten des Alleinfahrens ist das Unfallrisiko höher als bei einem erfahrenen Autofahrer.

 

Der Fahranfänger hat somit die Gelegenheit ein Jahr lang Fahrpraxis zu sammeln und dabei von einem erfahrenen Autofahrer noch etwas zu lernen. Die Begleitperson soll jedoch kein Fahrlehrer-Ersatz darstellen, darf also nicht ins Geschehen eingreifen.

Er sollte dem Fahranfänger mit gutem Rat und seiner bereits gesammlten Erfahrung

zur Seite stehen.

 

Als Begleitperson kommt jeder in Frage, der 

  • mindestens 30 Jahre alt ist
  • minstestens 5 Jahre lang ununterbrochen den Führerschein der Klasse B besitzt
  • maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg hat

Der Begleiter muss also kein Familienmitglied oder Elternteil sein, solange er die obigen Voraussetzungen erfüllt. Während der Fahrt dürfen die Begleiter natürlich weder unter Drogeneinfluss stehen noch die 0,5 Promille Grenze überschreiten.

Der Fahranfänger muss immer die BF17- Bescheinigung und den gültigen Personalausweis mitführen!

Auch die  Begleiter müssen ihren Führerschein immer dabei haben.

 

Im Ausland ist die Bescheinigung jedoch nicht gültig, mit Ausnahme von Österreich, da es auch hier ein Modell zum Begleitenden Fahren gibt.

 

Für den Fahranfänger hat es aber noch einen weiteren Vorteil: Den Abbau der Probezeit.

Mit dem Erwerb der Fahrerlaubnis ab 17, wird also schon ab dem ersten Tag Probezeit abgebaut.

 

Und so funktionierts:

Sobald du 18 Jahre alt bist, kannst du deinen Kartenführerschein bei der zuständigen Behörde eintauschen. Du hast an einem Sonntag Geburtstag oder bist nicht in der Stadt? Kein Problem. Zum eintauschen deines Führerscheins hast du ab deinem Geburtstag 3 Monate Zeit, in denen du weiterhin mit der BF17 Bescheinigung fahren darfst, auch ohne Begleitpersonen!

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